Mittwoch, 20. Dezember 2017

Rolf Hinrichs EEV Göttingen / Leitfaden zur Ermittlung der Schadstoffklassen schwerer Nutzfahrzeuge

1. In Deutschland zugelassene Lkw und Sattelzugmaschinen (keine Pkw):

Bei in Deutschland zugelassenen Kraftfahrzeugen lässt sich die Emissionsklasse bei älteren Fahrzeugscheinen aus der unter Ziffer 1 eingetragenen Schlüsselnummer ableiten. Maßgeblich sind die 5. und 6. Stelle dieser Schlüsselnummer. Bei den neuen EU-einheitlichen Fahrzeugpapieren ist bei inländischen Fahrzeugen auf den Klartext zu Ziffer 14 oder die 3. und 4. Stelle der Schlüsselnummer zu 14.1 abzustellen.

Diese Schlüsselnummern können ausschließlich bei inländischen schweren Nutzfahrzeugen (nicht jedoch bei Pkw und Krafträdern sowie Wohnmobilen bis 2,8 t) anhand der folgenden Tabelle zugeordnet werden:



Bei der Buchung im Lkw-Mautsystem muss die Euronorm angegeben werden. 

Die Emissionsklasse „EEV 1“ ist an den Mautstellen-Terminals unter Nr. 6 zu buchen, die Emissionsklasse „0“ unter Nr. 1.

In einzelnen Fällen kann es vorkommen, dass bei alten Fahrzeugscheinen unter Ziffer 33 (Bemerkungen) bzw. bei neuen EUeinheitlichen Fahrzeugscheinen unter Ziffer 22 oder Buchstabe V.9 eine abweichende (i.d.R. günstigere) Schadstoffklasse eingetragen ist. In solchen Fällen gilt die günstigere Schadstoffklasse.

Die Partikelminderungsklasse ergibt sich aus dem Eintrag in Ziffer 33 (alte Fahrzeugscheine) bzw. Ziffer 22 (neue Fahrzeugscheine). Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass die Schlüsselnummern zu Ziffer 14.1 bei ausländischen schweren Nutzfahrzeugen, welche mit EU-einheitlichen Fahrzeugpapieren ausgestattet sind, nicht mit dem im Inland praktizierten Verschlüsselungssystem der Emissionsklassen übereinstimmen müssen.

Unter Ziffer 14.1 können auch abweichende nationale Codes der EU-Mitgliedstaaten ausgegeben werden. Für ausländische schwere Nutzfahrzeuge gelten daher nur die nachstehenden Ausführungen:

Rolf Hinrichs EEV Göttingen / Mauthöhe ab dem 1. 10. 2015

Die Höhe der Maut richtet sich nach der Achszahl, der Schadstoffklasse des Lkw und der Länge der mautpflichtigen Strecke. Jedes Fahrzeug wird auf Grund seiner Schadstoffklasse in sechs Kategorien A, B, C, D, E oder F eingeordnet. Diese Gebührenordnung nach Schadstoffklassen belohnt Lkw-Besitzer oder Lkw-Halter, die bei ihren Fahrzeugen auf hohe Umweltfreundlichkeit setzen. Die Eingabe der Schadstoffklassen liegt in der Verantwortung der Nutzer.

Die Nutzer sind zur Selbstdeklaration verpflichtet. Die Angabe über die Schadstoffklasse ist in der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder im Kraftfahrzeugsteuerbescheid verzeichnet.



Schadstoffklassen nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz:

SSK*SSK* mit PMK**EURO SSK*EURO SSK* mit PMK**
Kategorie AS6Euro 6
Kategorie BS5 / EEV*** Klasse 1Euro 5 / EEV 1
Kategorie CS4S3Euro 4Euro 3
Kategorie DS3S2Euro 3Euro 2
Kategorie ES2Euro 2
Kategorie FS1keine SSKEuro 1Euro 0

*   Schadstoffklasse
**  Partikelminderungsklasse - PMK sind Nachrüststandards zur Senkung des Partikelausstoßes
*** EEV Enhanced Environmentally friendly Vehicles, Fahrzeuge mit fortschrittlicher Umwelttechnologie

Ab 1. Januar 2015: Mautsätze pro Kilometer

KategorieABCDEF
Mautsatz-Anteil für Luftverschmutzung0 €0,021 €0,032 €0,063 €0,073 €0,083 €
Bis zu zwei Achsen *0,081 €0,102 €0,113 €0,144 €0,154 €0,164 €
Bis zu drei Achsen *0,113 €0,134 €0,145 €0,176 €0,186 €0,196 €
Bis zu vier Achsen *0,117 €0,138 €0,149 €0,180 €0,190 €0,200 €
Ab fünf Achsen *0,135 €0,156 €0,167 €0,198 €0,208 €0,218 €

*Die Tandem-Achse zählt als zwei Achsen, die Tridemachse zählt als drei Achsen. Lift- und Hubachsen werden stets berücksichtigt, unabhängig davon, ob eine Fahrzeugachse während der Beförderung beansprucht oder hochgefahren ist, also keinen Fahrbahnkontakt hat.

Rolf Hinrichs EEV Göttingen / WAS BEDEUTET DIE SCHADSTOFFKLASSE EEV BEI WOHNMOBILEN?

"Enhanced environmentally friendly vehicle"
(verbessertes umweltfreundliches Fahrzeug).

Hierbei handelt es sich um den derzeit höchsten europäischen Abgasstandard für Busse und LKW. Fahrzeuge mit dieser Schadstoffklasse übertreffen die Abgasqualität der Euro 5 Norm und zeichnen sich durch besonders geringen Schadstoffausstoß aus.


EEV-Standard 

EEV (Enhanced Environmentally Friendly Vehicle) ist der gegenwärtig anspruchsvollste europäische Abgasstandard für Busse und Lkw. Diese besonders umweltschonenden Fahrzeuge übertreffen die Abgasqualität der ab Oktober 2008 bei Lkw und Bussen für alle neuen Fahrzeugtypen gültige Norm Euro 5.

Dienstag, 19. Dezember 2017

Rolf Hinrichs EEV Göttingen / Rechtliche Grundlagen: Erneuerbare-Energien-Gesetz

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist das zentrale Förderinstrument zum Ausbau der Stromversorgung mit Wind, Sonne & Co. Hier finden Sie Antworten rund um EEG-Umlage und Vergütungssätze. Was beinhaltet das Erneuerbare-Energien-Gesetz?

Ein wichtiger Motor und erfolgreichstes Instrument beim Ausbau der Erneuerbaren Energien im Stromsektor ist das EEG. Ziel ist es, den Anteil von Erneuerbaren Energien an der deutschen Stromversorgung bis zum Jahr 2050 auf mindestens 80 Prozent zu steigern.

Mit dem EEG werden die Netzbetreiber verpflichtet, Strom aus Erneuerbaren Energien vorrangig abzunehmen und in der Regel deutlich über Marktpreis zu vergüten. Das Gesetz regelt zu diesem Zweck den Netzanschluss von Anlagen, in denen Strom aus Erneuerbaren Energien gewonnen wird. Zudem legt es fest, welche Vergütung der Anlagenbetreiber für den erzeugten Strom pro Kilowattstunde innerhalb eines bestimmten Zeitraums erhält.




Rolf Hinrichs EEV Göttingen / Einspeisevergütung für Solarstrom

m Rahmen des EEG wird u.a. die Erzeugung von Solarstrom durch eine auf 20 Jahre festgelegte Vergütung für die Einspeisung von Strom ins öffentliche Stromnetz gefördert. Dabei wird nach Zeitpunkt der Inbetriebnahme, Größe der Anlage (je kleiner, desto mehr) sowie nach Typ (Freifläche oder Gebäude) unterschieden.

Dieser Vergütungssatz bleibt dann für 20 Jahre lang konstant. Da die Einspeisevergütung tendenziell sinkt, sind entsprechend früher aktive Anlagen in dieser Hinsicht rentabler. Wenn Sie daher mit dem Gedanken einer PV-Anlage spielen, keine Zeit mehr verschenken! Außerdem wird der Selbstverbrauch für Anlagen auf Gebäuden (Stichwort Eigenverbrauch) unterstützt.

Einen Überblick (ohne Selbstverbrauchsvergütung) bietet die die Tabelle bei Wikipedia) Aktuell wird unterschieden zwischen: Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser (bis 10 kWp) Anlagen auf Nichtwohngebäuden (bis 100 kWp) Verwaltungen, Schulen, Hallen, Überdachungen (10-40 kWp und 40-100 kWp)


Da die Einspeisevergütung von Strom aus Photovoltaik durch das EEG für 20 Jahre gleichbleibend festgeschrieben wird, gab es schon seit der Einführung des Gesetzes Kritik an der hohen Kostenbelastung des Steuerzahlers (Umlage) über einen langen Zeitraum. Aus diesem Grunde hat schon in den vergangenen Jahren eine schrittweise Absenkung der Fördersätze stattgefunden. Insbesondere wurde mit der EEG-Novelle 2016 eine Deckelung der Fördersätze beschlossen.

Das bedeutet, dass die Fördersätze unterschiedlich schnell zurückgehen können, je nachdem, ob viele neu zu fördernde Projekte noch hinzukommen oder nicht. Noch lohnt es sich in vielen Fällen, in Photovoltaik zu investieren. Aber man sollte und muss genau rechnen und planen.

Montag, 18. Dezember 2017

Rolf Hinrichs EEV Göttingen / Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) des Bundes regelt die bevorzugte Einspeisung und Vergütung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen und wirkt so als Treiber für den Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland. Seit dem Jahr 2000 ersetzt es das Stromeinspeisegesetz. Auch wenn das Modell samt der EEG-Umlage inzwischen von vielen Ländern kopiert wird, benötigte es hierzulande eine Anpassung.

Die schnelle und grundlegende Reform des EEG war nach der Bundestagswahl 2013 eine der Hauptaufgaben der neuen Bundesregierung. Ziel war es, den Kostenanstieg zu bremsen, die Kosten gerechter zu verteilen und den Ausbau der erneuerbaren Energien besser zu steuern. Kontrovers diskutiert wurden unter anderem die Sonderregelungen für stromintensive Unternehmen, die Eigenstromumlage und die stetig steigenden Mehrkosten für die Förderung des Ökostroms, die mit Hilfe der EEG-Umlage an den Endverbraucher weitergeben wurden.


Zum 1. August 2014 trat das reformierte EEG in Kraft. Zuvor wurde die EEG-Reform am 27. Juni 2014 vom Bundestag, am 11. Juli 2014 vom Bundesrat beschlossen und am 23. Juli von der EU-Kommission genehmigt.

Rolf Hinrichs EEV Göttingen / Erneuerbare Energien

Erneuerbare Energien sind die wichtigste Stromquelle in Deutschland und ihr Ausbau eine zentrale Säule der Energiewende. Unsere Energieversorgung soll klimaverträglicher werden und uns gleichzeitig unabhängiger vom Import fossiler Brenn-, Kraft- und Heizstoffe machen.


Die Stromversorgung in Deutschland wird Jahr für Jahr „grüner“ - der Beitrag der erneuerbaren Energien wächst beständig. Im Jahr 2016 haben die erneuerbaren Energiequellen bereits 29 Prozent zur Bruttostromerzeugung (insgesamt in Deutschland erzeugte Strommenge) beigetragen.

Rolf Hinrichs EEV Göttingen / Die EEV konkretisiert den im EEG 2017 in den §§ 56 ff. angelegten bundesweiten Belastungsausgleich.

Verordnung zur Durchführung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und des Windenergie-auf-See-Gesetzes (Erneuerbare-Energien-Verordnung - EEV) vom 17. Februar 2015 (BGBl I 2015 S. 146), zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 10. August 2017 (BGBl. I S. 3102).

 Die vormalige AusglmechV vom 17. Februar 2015 (BGBl I 2015 S. 146) wurde durch Artikel 17 des Gesetzes zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien vom 13. Oktober 2016 (BGBl. I 2016 S. 2258) geändert und in diesem Zuge in EEV umbenannt.

Die EEV konkretisiert den im EEG 2017 in den §§ 56 ff. angelegten bundesweiten Belastungsausgleich. Zur Ausführung der EEV ist zudem die Verordnung zur Ausführung der Erneuerbare-Energien-Verordnung - EEAV (vormals AusglMechAV) ergangen.

https://www.clearingstelle-eeg.de/EEV

Rolf Hinrichs EEV Göttingen / Leitfaden zur Ermittlung der Schadstoffklassen schwerer Nutzfahrzeuge

1. In Deutschland zugelassene Lkw und Sattelzugmaschinen (keine Pkw): Bei in Deutschland zugelassenen Kraftfahrzeugen lässt sich die Emiss...