Verordnung zur Durchführung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und des Windenergie-auf-See-Gesetzes (Erneuerbare-Energien-Verordnung - EEV) vom 17. Februar 2015 (BGBl I 2015 S. 146), zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 10. August 2017 (BGBl. I S. 3102).
Die vormalige AusglmechV vom 17. Februar 2015 (BGBl I 2015 S. 146) wurde durch Artikel 17 des Gesetzes zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien vom 13. Oktober 2016 (BGBl. I 2016 S. 2258) geändert und in diesem Zuge in EEV umbenannt.
Die EEV konkretisiert den im EEG 2017 in den §§ 56 ff. angelegten bundesweiten Belastungsausgleich. Zur Ausführung der EEV ist zudem die Verordnung zur Ausführung der Erneuerbare-Energien-Verordnung - EEAV (vormals AusglMechAV) ergangen.
https://www.clearingstelle-eeg.de/EEV
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Rolf Hinrichs EEV Göttingen / Leitfaden zur Ermittlung der Schadstoffklassen schwerer Nutzfahrzeuge
1. In Deutschland zugelassene Lkw und Sattelzugmaschinen (keine Pkw): Bei in Deutschland zugelassenen Kraftfahrzeugen lässt sich die Emiss...
-
Die Höhe der Maut richtet sich nach der Achszahl, der Schadstoffklasse des Lkw und der Länge der mautpflichtigen Strecke. Jedes Fahrzeug wir...
-
"Enhanced environmentally friendly vehicle" (verbessertes umweltfreundliches Fahrzeu g). Hierbei handelt es sich um den derzeit...
-
m Rahmen des EEG wird u.a. die Erzeugung von Solarstrom durch eine auf 20 Jahre festgelegte Vergütung für die Einspeisung von Strom ins öffe...
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen