Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) des Bundes regelt die bevorzugte Einspeisung und Vergütung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen und wirkt so als Treiber für den Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland. Seit dem Jahr 2000 ersetzt es das Stromeinspeisegesetz.
Auch wenn das Modell samt der EEG-Umlage inzwischen von vielen Ländern kopiert wird, benötigte es hierzulande eine Anpassung.
Die schnelle und grundlegende Reform des EEG war nach der Bundestagswahl 2013 eine der Hauptaufgaben der neuen Bundesregierung. Ziel war es, den Kostenanstieg zu bremsen, die Kosten gerechter zu verteilen und den Ausbau der erneuerbaren Energien besser zu steuern. Kontrovers diskutiert wurden unter anderem die Sonderregelungen für stromintensive Unternehmen, die Eigenstromumlage und die stetig steigenden Mehrkosten für die Förderung des Ökostroms, die mit Hilfe der EEG-Umlage an den Endverbraucher weitergeben wurden.
Zum 1. August 2014 trat das reformierte EEG in Kraft. Zuvor wurde die EEG-Reform am 27. Juni 2014 vom Bundestag, am 11. Juli 2014 vom Bundesrat beschlossen und am 23. Juli von der EU-Kommission genehmigt.
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