Dienstag, 19. Dezember 2017

Rolf Hinrichs EEV Göttingen / Einspeisevergütung für Solarstrom

m Rahmen des EEG wird u.a. die Erzeugung von Solarstrom durch eine auf 20 Jahre festgelegte Vergütung für die Einspeisung von Strom ins öffentliche Stromnetz gefördert. Dabei wird nach Zeitpunkt der Inbetriebnahme, Größe der Anlage (je kleiner, desto mehr) sowie nach Typ (Freifläche oder Gebäude) unterschieden.

Dieser Vergütungssatz bleibt dann für 20 Jahre lang konstant. Da die Einspeisevergütung tendenziell sinkt, sind entsprechend früher aktive Anlagen in dieser Hinsicht rentabler. Wenn Sie daher mit dem Gedanken einer PV-Anlage spielen, keine Zeit mehr verschenken! Außerdem wird der Selbstverbrauch für Anlagen auf Gebäuden (Stichwort Eigenverbrauch) unterstützt.

Einen Überblick (ohne Selbstverbrauchsvergütung) bietet die die Tabelle bei Wikipedia) Aktuell wird unterschieden zwischen: Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser (bis 10 kWp) Anlagen auf Nichtwohngebäuden (bis 100 kWp) Verwaltungen, Schulen, Hallen, Überdachungen (10-40 kWp und 40-100 kWp)


Da die Einspeisevergütung von Strom aus Photovoltaik durch das EEG für 20 Jahre gleichbleibend festgeschrieben wird, gab es schon seit der Einführung des Gesetzes Kritik an der hohen Kostenbelastung des Steuerzahlers (Umlage) über einen langen Zeitraum. Aus diesem Grunde hat schon in den vergangenen Jahren eine schrittweise Absenkung der Fördersätze stattgefunden. Insbesondere wurde mit der EEG-Novelle 2016 eine Deckelung der Fördersätze beschlossen.

Das bedeutet, dass die Fördersätze unterschiedlich schnell zurückgehen können, je nachdem, ob viele neu zu fördernde Projekte noch hinzukommen oder nicht. Noch lohnt es sich in vielen Fällen, in Photovoltaik zu investieren. Aber man sollte und muss genau rechnen und planen.

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